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Leben oder Tod für bissigen Hund?
Es sind nicht immer die sogenannten „Kampfhunde“, die zubeißen. In falschen Händen kann auch ein Golden Retriever eine öffentliche Gefahr werden. In Glüder wartet man auf einen Richterspruch, der über Broncos Leben entscheidet.
Von Christina Biermann
Bronco ist zweieinhalb Jahre alt. Seit Mai letzten Jahres lebt er im Tierheim Glüder. Bronco ist ein Golden Retriever - und gefährlich. Sieben Mal hat er bereits zugebissen. Immer bei Menschen. Das ST erreichte ein anonymes Schreiben, in dem von einem „traurigen Mitglied des Tierschutzvereins“ auf eine Tötungsanordnung für den Vierbeiner hingewiesen wird. „Von den Besitzern falsch erzogen, von der Tierheimleitung abgelehnt“, heißt es.
Tierheimleiterin und Vorsitzende des Tierschutzvereins Bergisch Land, Andrea Kleimt, bestätigt, dass sich Bronco in Glüder befindet und erklärt: „Ja, es gibt eine Tötungsanordnung. Diese ist aber derzeit ausgesetzt.“
Broncos Besitzerin brachte ihn ins Tierheim, weil sie nicht mehr mit ihm fertig wurde. „Wie wir herausfanden, gab es bereits sechs Beißvorfälle“, sagt Kleimt. „Keiner davon wurde angezeigt.“ Ein weiterer Fall ereignete sich während des Aufenthalts in Glüder. „Unsere Tierärztin hat Bronco bereits bei der Neuzugangs-Untersuchung als gefährlich eingeschätzt und das Veterinäramt eingeschaltet“, schildert die Tierheimleiterin. Die Verwaltung gab nach einem Gutachten die Anordnung, das Tier bis zum 1. März einzuschläfern.
Eigentlich soll Bronco in ein spezielles Heim für aggressive Hunde „Die Tötungsanordnung erreichte uns Anfang des Jahres - wenige Tage bevor wir für Bronco eine Zusage für einen Platz in einem speziellen Tierheim in Kappeln erhalten hatten“, sagt Kleimt. 18 Plätze gibt es dort für verhaltensauffällige Hunde. „Dort wird versucht, die Tiere zu resozialisieren.“ Doch amtlich als gefährlich eingestufte Hunde werden nicht angenommen, hier kann Bronco nun nicht mehr hin. „Daher haben wir als Tierschutzverein gegen die Anordnung geklagt, um Bronco doch noch einen Platz zu ermöglichen“, erklärt Kleimt. Durch diese Klage ist die Tötungsanordnung bis zum Richterspruch ausgesetzt. „Unser Anwalt hat einen Eilantrag eingereicht. Wir erwarten in den nächsten zwei bis drei Wochen ein Urteil“, schildert Kleimt.
Vermittelt werden darf das Tier derzeit nicht, weil es behördlich sichergestellt ist. „Selbst wenn sich jemand findet, der Bronco nehmen wollte - wer soll denn die Verantwortung tragen?“, fragt Kleimt. „Am liebsten wäre es mir, Bronco könnte nach Kappeln,“ sagt sie. „Zwar geht ein Ausführer mindestens einmal täglich mit ihm spazieren, aber ein Hund braucht einfach mehr Bewegung.“ Hierzu teilt der anonyme Schreiber mit: „Er geht als einziger mit dem Hund, weil die Tierpfleger nicht dürfen und wollen.“ Andrea Kleimt erklärt: „Keiner von uns kann sich Bronco nähern, weil er sofort angreift. Der freiwillige Hundeausführer ist der einzige, den er akzeptiert.“
Broncos Zukunft liegt nun in der Hand des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Sollte der Richter die Tötungsanordnung zurücknehmen, kann Bronco nach Kappeln. Ansonsten wird er eingeschläfert. http://www.solinger-tageblatt.de/Home/S ... 559673f-ds
_________________ „Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen“ (Ernst R. Hauschka)
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