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 Betreff des Beitrags: Wann kommt es zu einer Tötungsanordnung?
BeitragVerfasst: Dienstag 1. März 2011, 11:27 
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Hund: Jakob, spanischer Mischling
Wann kommt es zu einer Tötungsanordnung? (28.02.2011)

VETERINÄRAMT Das Bergische Veterinäramt ist zuständig für die Begutachtung auffällig gewordener Hunde, wenn Vorfälle angezeigt wurden. Nach einer Verhaltensprüfung (Landeshundegesetz) wird ein Gutachten erstellt. Dem Hund können Sanktionen wie Leinen- und/oder Maulkorbzwang auferlegt werden. Solche Maßnahmen können durch entsprechende Nachweise auch rückgängig gemacht werden.
GEFÄHRLICHER HUND Nach der Verhaltensprüfung ist eine Einstufung als gefährlicher Hund möglich. Diese ist nicht rückgängig zu machen. Nach solch einer Einstufung muss der Halter z. B. ein Führungszeugnis vorlegen, Sachkunde nachweisen und eine ausbruchsichere Unterkunft nachweisen.

TÖTUNGSANDORNDUNG Nur in seltenen Ausnahmefällen empfiehlt das Veterinäramt, ein Tier einzuschläfern. Ein Grund kann sein, dass das Tier außerordentliche Gefahr darstellt. Entschieden wird erst nach gründlicher Einzelfallbegutachtung.
Solinger-Tageblatt.de

_________________
„Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen“
(Ernst R. Hauschka)


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