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 Betreff des Beitrags: TASSO: Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
BeitragVerfasst: Samstag 26. September 2009, 22:40 
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Das Leben mit einem Haustier steckt voller Überraschungen - Tipps bei Rechtsstreitigkeiten



Wer ein Haustier hat, kennt die eine oder andere unangenehme Streitsituationen: Der eigene Hund hat einen Mitmenschen angesprungen, einen Artgenossen gebissen, den Briefträger verbellt; die Katze stromert in Nachbars Garten, der Vermieter droht das Mietverhältnis bei Tierhaltung zu kündigen.

Seit 1. September 2009 unterstützt die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries - spezialisiert auf Tierrecht - das TASSO-Team und berät Tierhalter zu allen rechtlichen Fragen rund um das Haustier. Besuchen Sie uns auf www.tasso.net und schauen Sie unter dem Menüpunkt "Service/Tier und Recht", was andere Tierhalter bewegt oder fragen Sie dort Frau Fries.


TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 - 65795 Hattersheim - Germany
Telefon: +49 (0)6190 93 73 00 - Telefax: +49 (0)6190 93 74 00
Email: info@tasso.net - Website: www.tasso.net

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„Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen“
(Ernst R. Hauschka)


Petitionen: Schutz der Hunde http://jakobolo.npage.de/aktuelle_petit ... 40436.html


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 Betreff des Beitrags: Re: TASSO: Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
BeitragVerfasst: Samstag 19. Dezember 2009, 21:41 
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Tierrecht liegt Ann-Kathrin Fries besonders am Herzen

In allen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten rund ums Tier berät und vertritt die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries bundesweit ihre Mandanten. Nach dem Studium und dem Referendariat in Ihrer Heimatstadt Köln, gründete sie im Jahre 2005 ihre eigene Kanzlei und beschäftigt sich seitdem mit ihrem Fachgebiet, dem "Tierrecht“.

Entsprechend ihres Anliegens, Informationen verständlich und überzeugend zu vermitteln, hält Ann-Kathrin Fries regelmäßig Vorträge und verfasst viele Artikel zu diesem Themenbereich. Auch im Fernsehen und Web-TV gibt sie Tipps zum Tierrecht. Sie lebt mit ihrem Mann und ihrer Parson Russel Terrier Hündin in der Nähe von Köln.

http://www.tasso.net/Service/Tier-und-R ... Fries.aspx

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 Betreff des Beitrags: Re: TASSO: Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
BeitragVerfasst: Samstag 19. Dezember 2009, 21:49 
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Hund: Jagdhundmischling = Kira
Berner Sennen = Kane
Eine mal rechtliche Frage^^.

Ich zahle für beide Hunde Hundesteuer, sprich sie sind auf mich angemeldet, Kane ist über mich versichert, Kira über meinen Mann. Im Falle einer Scheidung, wer würde die Hunde bekommen wenn wir uns nicht einig werden?^^

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LG Steffi, mit Kira und Kane sowie dem Chaotenhaufen
Die Wellizucht in Niederbayern: http://wellizuchtbiller.npage.de


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 Betreff des Beitrags: Re: TASSO: Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
BeitragVerfasst: Samstag 19. Dezember 2009, 22:00 
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topic/12-238.html

Besuchsrecht für einen Hund:

Das Beste für den Hund ist es in der Regel, wenn er in seiner bisherigen Umgebung bleibt. Der andere Ehegatte kann aber ein "Besuchsrecht" erhalten, wie das Amtsgericht Bad Mergentheim in einer Entscheidung vom 19.12.1996 (Aktenzeichen 1 F 143/95) ausgeführt hat:

"Was nun den Hund W betrifft, so ist davon auszugehen, dass er als Haustier dem Hausrat zuzurechnen ist. Jedoch kann die für den Hund zu treffende Lösung nicht ohne Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 90a BGB gefunden werden, wonach Tiere als Mitgeschöpfe anerkannt worden sind. Das bedeutet, dass über sie, anders als es bei leb- und gefühllosen Gegenständen möglich wäre, nicht ohne Rücksicht auf ihr Wesen und ihre Gefühle verfügt werden kann. Das Gericht hatte also die tierpsychologischen Ausführungen des Sachverständigen zu beachten, wonach dem an seine jetzige örtliche und "familiäre" Umgebung gewöhnten Hund ein ständiger Ortswechsel nicht zuzumuten ist, wonach aber ein stundenweises Zusammensein dieses Hundes mit dem Antragsteller bedenkenfrei möglich ist, weil er auch den Antragsteller als Bezugsperson anerkennt. "

Der Sachverständige hatte u.a. ausgeführt: Wichtig für das Wohlbefinden des Hundes seien die Bezugspersonen und sein Heim, in der er zu Hause sei; gegen ein stundenweises Zusammensein des Hundes mit dem Antragsteller bestünden keine Bedenken; bedenklich wäre nur, wenn der Hund, der jetzt an sein Heim gewöhnt sei, einen dauernden Ortswechsel vornehmen müsste. Im übrigen erwies es sich in der Gerichtsverhandlung, dass der Hund W, nachdem er von der Leine genommen war, sich sofort zielstrebig zum Antragsteller begab, sich von diesem bereitwillig auf den Schoß nehmen ließ und dort deutliche Zeichen des Wohlgefallens von sich gab; z.B. leckte er das Gesicht des Antragstellers mehrfach ab. Der Sachverständige führte aus, dass der Hund nach wie vor beide Parteien möge.
http://www.scheidung-online.de/hund.html

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 Betreff des Beitrags: Re: TASSO: Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
BeitragVerfasst: Samstag 19. Dezember 2009, 22:02 
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Zum Jaulen, dieses Scheidungs-Opfer!

Ich zahle 100 Euro UNTERHALT für meinen HUND

VON STEFFEN MEYER

Zweibrücken – Diese Geschichte ist zum Kaputt-Jaulen! Zum ersten Mal muss ein Mann Alimente für den Scheidungshund zahlen...
Zufrieden liegt Bobtail-Mischlingshündin Angie (9) auf den Fliesen und lässt die Zunge hängen. Sie wohnt bei Frauchen. Jeden Monat stehen ihr 100 Euro zu, von Herrchen, lebenslänglich.

Anja B. (35) und Andreas F. (38) heirateten 1996, schafften sich den Hund gemeinsam an. Das Frauchen: „Wir holten sie als Welpen aus dem Tierheim. Es war Liebe auf den ersten Blick. Sie war wie ein Kind für uns.“

Doch Angies Frauchen und Herrchen lebten sich auseinander. Vor vier Jahren zog der Berufskraftfahrer aus und reichte die Scheidung ein.
Das Frauchen: „Wir gingen durch das Apartment, teilten die Einrichtung und die Wertsachen auf. Und beschlossen, dass Angie bei mir bleibt.“
Das Herrchen unterschrieb einen Vertrag: „Ich wollte eine Trennung im Guten und sagte zu, für den Hund monatlich 100 Euro zu überweisen. Für Futter, Versicherung, Hundesteuer und Tierarzt.“

Doch im Februar 2004 kündigte er den Vertrag, zahlte nicht mehr. Die 100 Euro im Monat seien viel zu viel.
Der Fall landete vorm Familiengericht, dann vorm Oberlandesgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz). Ergebnis, so Frauchens Anwältin Simona Stamm (41): „Er muss weiter zahlen – bis zu Angies Tod.“

Aufgrund der Lebenserwartung voraussichtlich noch mindestens drei Jahre, zusammen also rund 3600 Euro.
Der Ex-Ehemann nimmt das Urteil mit Galgenhumor, sagt: „Dabei darf ich den Hund nicht mal sehen.“


http://www.bild.de/BTO/news/aktuell/200 ... -hund.html

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 Betreff des Beitrags: Re: TASSO: Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
BeitragVerfasst: Samstag 19. Dezember 2009, 22:03 
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Nicht selten kommt es vor, dass anlässlich einer Scheidung Gerichte darüber entscheiden müssen, wer das beiderseits geliebte Haustier zugesprochen bekommt. Ausgangspunkt ist § 90a BGB, wonach Tiere eigentlich keine Sachen sind, aber letztlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind.

Somit gilt für Tiere im Falle einer Scheidung die so genannte Hausratsverordnung. Nach der Hausratsverordnung werden Gegenstände vom Richter zugewiesen, über deren Verteilung sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten. Dazu zählen klassische Haushaltsgegenstände wie Fernseher, Wohnzimmercouch und Kaffeemaschine – aber eben auch Haustiere.

Nun ermöglicht die Hausratsverordnung aber nicht (wie das beispielsweise in einem Umgangsrechtsverfahren mit einem Kind der Fall ist), dass einer Partei ein Umgangsrecht mit dem Hund eingeräumt wird, sondern es ist nur die strikte Zuweisung alleine an eine Partei möglich.

Unter welchen Kriterien trifft ein Gericht diese Entscheidung?

Ausschlaggebend sind verschiedene Kriterien, beispielsweise wer das Haustier bezahlt hat, wer vorwiegend mit dem Haustier spazieren gegangen ist, wer es zum Tierarzt gebracht hat, wer schwerpunktmäßig mit ihm gespielt und es gefüttert hat. Zu achten ist darauf, dass keiner dieser Umstände für sich allein ein eindeutiges und zwingendes Kriterium ist, da nur es als Teil der umfassenden Gesamtschau berücksichtigt werden kann. Dementsprechend wäre auch die Halterangabe für die Hundesteuer kein zwingendes Indiz, dieser Person den Hund zuzuweisen.


Rechtsanwalt Sebastian Windisch
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator

Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz
Mainz / Frankfurt / Wiesbaden


http://www.mcadvo.com/DE/de/184_news_vi ... idung.html

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BeitragVerfasst: Samstag 19. Dezember 2009, 22:05 
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also ich denke mal, wenn es nach bezugsperson etc geht, dann eher du, oder?
hast du damals den schutzvertrag für kira unterzeichnet?

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