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Deutlich weniger Kampfhunde im Kanton Zürich - Verbot bestimmter Rassen zeigt bereits Wirkung (07.07.2010)
Das Verbot von Kampfhunden zeigt im Kanton Zürich bereits Wirkung. Die Zahl dieser Tiere ist binnen zwei Jahren deutlich zurückgegangen. Jene Personen, die noch einen solchen Hund halten, brauchen eine Bewilligung. Nicht alle Gesuche wurden positiv beantwortet. (sda) Die Zahl der Pitbull-Terrier, Bull-Terrier und anderer «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» ist im Kanton Zürich deutlich gesunken. Offiziell werden gegenwärtig etwa 360 Kampfhunde gehalten, vor zwei Jahren waren es noch 600.
Zwei Gründe Dass die Zahl dieser Hunderassen so deutlich abgenommen hat, liegt einerseits daran, dass die Tiere sterben oder mit ihrem Besitzer in einen anderen Kanton oder ins Ausland ziehen. Andererseits kommen bei diesen Rassen aber auch keine neuen Tiere mehr hinzu. Grund ist das Kampfhundeverbot, das nun seit einem halben Jahr in Kraft ist. Die Zahl dieser in Verruf geratenen Hunde wird deswegen also weiter abnehmen, bis sie in einigen Jahren im Kanton Zürich ganz verschwunden sind. Angesichts der Lebenserwartung dieser Tiere dürfte dies in etwa 10 bis 15 Jahren der Fall sein.
Bis jetzt 210 Haltebewilligungen erteilt Jene Halter, die per 1. Januar 2010 aber noch einen solchen Hund an der Leine führten und auch behalten wollen, mussten bis spätestens Ende März beim kantonalen Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen. Die Voraussetzungen für eine solche Haltebewilligung sind ein einwandfreier Strafregisterauszug ohne Gewalt- oder schwere Drogendelikte, kynologische Kenntnisse sowie ein bestandener Wesenstest des Hundes.
360 Halter habe bis Ende März ein solches Gesuch eingereicht, wie Kantonstierärztin Regula Vogel auf Anfrage der SDA erklärte. 210 der Gesuche wurden bereits bewilligt, die restlichen 150 müssen noch bearbeitet werden.
Bis jetzt nur Einzelfälle abgelehnt Abgelehnt worden seien bis jetzt nur ganz wenige Einzelfälle – in erster Linie, weil der Strafregisterauszug der Halter nicht einwandfrei sei. Sofern der Hund ein normales Verhalten an den Tag legt, kann der Besitzer innerhalb von zwei bis drei Wochen einen neuen Platz für seinen Liebling suchen – allerdings nur ausserhalb des Kantons Zürich. Zeigt das Tier aber ein gestört aggressives Verhalten, entscheidet das Veterinäramt über dessen Zukunft. «Dies bedeutet auch, dass wir den Hund einschläfern lassen können», so Vogel.
Nicht alle Halter sind kooperativ Dass sich nicht alle Kampfhunde-Liebhaber kooperativ zeigen, ist für Vogel klar. Es sei davon auszugehen, dass nicht jeder fristgerecht eine Bewilligung beantragt habe. Schätzungen darüber, wie viele sich vor der neuen Hundeverordnung drücken und ihren Hund illegal halten, gibt das Veterinäramt keine ab. Hundehalter, die ihren Vierbeiner bis jetzt nicht behördlich genehmigen liessen, müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen – sofern sie von der Polizei beim Spazieren erwischt oder von der Gemeinde beim Veterinäramt gemeldet werden. Das Veterinäramt hat dann das Recht, den Hund zu beschlagnahmen.
Auch Mischlinge sind verboten Die neue Hundeverordnung verbietet im Kanton Zürich die Neuanschaffung eines Staffordshire Terriers, Bullterriers, Staffordshire Bullterriers, American Pitbulls sowie die Pitbull-Varianten Bandog und Basic Dog. Verboten sind auch Mischlinge, die mindestens 10 Prozent Blutanteil einer solchen Rasse in sich tragen. Auch die Kantone Genf und Wallis haben ein Verbot solcher Rassen eingeführt. Andere Kantone warten ab, bis eine entsprechende Regelung auf Bundesebene geschaffen wird. Neue Zürcher Zeitung http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=52
_________________ „Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen“ (Ernst R. Hauschka)
Petitionen: Schutz der Hunde http://jakobolo.npage.de/aktuelle_petit ... 40436.html
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