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 Betreff des Beitrags: Ständerat kippt Zürcher Kampfhundeverbot
BeitragVerfasst: Dienstag 16. März 2010, 14:07 
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Ständerat kippt Zürcher Kampfhundeverbot (16.03.2010)

Der Ständerat will die Haltung gefährlicher Hunde landesweit einheitlich regeln. Der Nationalrat hatte schärfere kantonale Gesetze zulassen wollen.
Auch im Ständerat war der Eingriff des Bundes umstritten. Die Befürworter warnten vor einem Flickenteppich mit 26 unterschiedlichen Regelungen. Wenn am Ende doch in jedem Kanton andere Regeln gälten, brauche das Parlament gar kein nationales Gesetz zu erlassen, gab Theo Maissen (CVP/GR) zu bedenken.
«Hier liegt der Hund begraben», stellte auch Felix Gutzwiller (FDP/ZH) fest. Und Hansruedi Stadler (CVP/UR) monierte, es gehe doch nicht an, dass ein Hundehalter sämtliche kantonalen Gesetze kennen müsse für den Fall, dass er beim Gassi Gehen zufällig einmal eine Kantonsgrenze überschreite. «Wenn wir keine einheitliche Lösung finden, ist diese Übung für die Katz.»
Die Gegner monierten, das nun vorliegende Hundegesetz sei lasch, und deshalb sollten weitergehende kantonale Regeln nicht unterbunden werden. «Wenigstens sollten wir den Kantonen die Möglichkeit lassen, strengere Gesetze zu erlassen», sagte Géraldine Savary (SP/VD).

Kantone mit Bundeslösung einverstanden

Verena Diener (Grünliberale/ZH) wies darauf hin, dass sich im Kanton Zürich an der Urne eine klare Mehrheit für ein schärferes Gesetz mit Kampfhundeverbot ausgesprochen habe. Der Rat folgte jedoch mit 23 zu 19 Stimmen seiner Kommission und schloss schärfere kantonale Vorschriften aus.
Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte eine Umfrage durchgeführt. Diese ergab, dass die Mehrheit der Kantone ein nationales Gesetz befürwortet und bereit wäre, auf strengere kantonale Bestimmungen zu verzichten.

Bewilligung für gefährliche Hundetypen

Der Ständerat änderte die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage auch in anderen Punkten. So sprach er sich gegen ein generelles Verbot aus, Hunde im öffentlichen Raum frei laufen zu lassen.
Im Gegenzug führte der Rat eine Verschärfung ein: Nach seinem Willen soll der Bundesrat für die Haltung «potenziell gefährlicher Hundetypen» eine Haltebewilligung vorschreiben müssen. Eine Minderheit hatte ihm nur die Möglichkeit dazu geben wollen.

Reaktion auf Pitbull-Drama

Das Hundegesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die nach der tödlichen Attacke auf einen sechsjährigen Buben 2005 im zürcherischen Oberglatt ein Pitbull-Verbot gefordert hatte.
Das Gesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen, obwohl inzwischen viele Kantone solche Kataloge kennen.

Pitbulls als 40-Tönner

This Jenny (SVP/GL) - nach eigenen Angaben leidenschaftlicher Hündeler und Schäferhundbesitzer - gab zu bedenken, bestimmte Rassen könnten nun einmal grösseren Schaden anrichten als andere, und für solche Rassen sollten andere Regeln gelten. Für 40-Tönner gälten im Verkehr ja auch andere Regeln als für Personenwagen.
Doch die Mehrheit im Ständerat betonte, dass die Haltung wichtiger sei als die Rasse. «Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen», sagte Maissen, aus Goethes «Faust» zitierend.

Von Hundekurs bis Tötung

Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie in Schulanlagen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.
Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können. Der Ständerat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Sie geht zurück an den Nationalrat.
(jak/sda)
Thurgauer Zeitung


http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=52

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„Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen“
(Ernst R. Hauschka)


Petitionen: Schutz der Hunde http://jakobolo.npage.de/aktuelle_petit ... 40436.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Ständerat kippt Zürcher Kampfhundeverbot
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Juli 2010, 10:38 
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Deutlich weniger Kampfhunde im Kanton Zürich - Verbot bestimmter Rassen zeigt bereits Wirkung (07.07.2010)

Das Verbot von Kampfhunden zeigt im Kanton Zürich bereits Wirkung. Die Zahl dieser Tiere ist binnen zwei Jahren deutlich zurückgegangen. Jene Personen, die noch einen solchen Hund halten, brauchen eine Bewilligung. Nicht alle Gesuche wurden positiv beantwortet.
(sda) Die Zahl der Pitbull-Terrier, Bull-Terrier und anderer «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» ist im Kanton Zürich deutlich gesunken. Offiziell werden gegenwärtig etwa 360 Kampfhunde gehalten, vor zwei Jahren waren es noch 600.

Zwei Gründe
Dass die Zahl dieser Hunderassen so deutlich abgenommen hat, liegt einerseits daran, dass die Tiere sterben oder mit ihrem Besitzer in einen anderen Kanton oder ins Ausland ziehen.
Andererseits kommen bei diesen Rassen aber auch keine neuen Tiere mehr hinzu. Grund ist das Kampfhundeverbot, das nun seit einem halben Jahr in Kraft ist. Die Zahl dieser in Verruf geratenen Hunde wird deswegen also weiter abnehmen, bis sie in einigen Jahren im Kanton Zürich ganz verschwunden sind. Angesichts der Lebenserwartung dieser Tiere dürfte dies in etwa 10 bis 15 Jahren der Fall sein.

Bis jetzt 210 Haltebewilligungen erteilt
Jene Halter, die per 1. Januar 2010 aber noch einen solchen Hund an der Leine führten und auch behalten wollen, mussten bis spätestens Ende März beim kantonalen Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen.
Die Voraussetzungen für eine solche Haltebewilligung sind ein einwandfreier Strafregisterauszug ohne Gewalt- oder schwere Drogendelikte, kynologische Kenntnisse sowie ein bestandener Wesenstest des Hundes.

360 Halter habe bis Ende März ein solches Gesuch eingereicht, wie Kantonstierärztin Regula Vogel auf Anfrage der SDA erklärte. 210 der Gesuche wurden bereits bewilligt, die restlichen 150 müssen noch bearbeitet werden.

Bis jetzt nur Einzelfälle abgelehnt
Abgelehnt worden seien bis jetzt nur ganz wenige Einzelfälle – in erster Linie, weil der Strafregisterauszug der Halter nicht einwandfrei sei. Sofern der Hund ein normales Verhalten an den Tag legt, kann der Besitzer innerhalb von zwei bis drei Wochen einen neuen Platz für seinen Liebling suchen – allerdings nur ausserhalb des Kantons Zürich.
Zeigt das Tier aber ein gestört aggressives Verhalten, entscheidet das Veterinäramt über dessen Zukunft. «Dies bedeutet auch, dass wir den Hund einschläfern lassen können», so Vogel.

Nicht alle Halter sind kooperativ
Dass sich nicht alle Kampfhunde-Liebhaber kooperativ zeigen, ist für Vogel klar. Es sei davon auszugehen, dass nicht jeder fristgerecht eine Bewilligung beantragt habe. Schätzungen darüber, wie viele sich vor der neuen Hundeverordnung drücken und ihren Hund illegal halten, gibt das Veterinäramt keine ab.
Hundehalter, die ihren Vierbeiner bis jetzt nicht behördlich genehmigen liessen, müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen – sofern sie von der Polizei beim Spazieren erwischt oder von der Gemeinde beim Veterinäramt gemeldet werden. Das Veterinäramt hat dann das Recht, den Hund zu beschlagnahmen.

Auch Mischlinge sind verboten
Die neue Hundeverordnung verbietet im Kanton Zürich die Neuanschaffung eines Staffordshire Terriers, Bullterriers, Staffordshire Bullterriers, American Pitbulls sowie die Pitbull-Varianten Bandog und Basic Dog. Verboten sind auch Mischlinge, die mindestens 10 Prozent Blutanteil einer solchen Rasse in sich tragen.
Auch die Kantone Genf und Wallis haben ein Verbot solcher Rassen eingeführt. Andere Kantone warten ab, bis eine entsprechende Regelung auf Bundesebene geschaffen wird.
Neue Zürcher Zeitung

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